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M. Frenzel

B. Kuhn

Der VDST hat für die Mitglieder der Vereine, die im VDST organisiert sind und seine Einzelmitglieder eine umfassende Versicherung abgeschlossen. Diese ist im Beitrag, den das Vereinsmitglied an seinen Verein leistet, bzw. das Einzelmitglied an den Verband leistet, enthalten.

Die Versicherung gliedert sich in:

a) Haftpflichtversicherung

b) Unfallversicherung

c) Rechtsschutzversicherung

d) Auslandsreisekrankenversicherung mit Hotlineanbindung an die in Bereitschaft stehenden Taucherärzte des VDST.

( Zif. a bis c. bei HDI GERLING  zu Zif. d bei der EUROPA Krankenvericherung)

Von Bedeutung ist dabei jedoch im Vereinsbereich, dass der Versicherungsschutz nur für aktive Vereinsmitglieder gilt, nicht jedoch für passive Mitglieder, die zwar den Vereinszweck fördern, aber an Tauchsportveranstaltungen des Vereins nicht teilnehmen. Sie sind dann auch beim privaten Tauchen, z. B. im Urlaub, nicht versichert.

Umfang der Versicherung und die Versicherungsbedingungen können unter dem obigen link als word-File eingesehen werden.