|
Der
VDST hat für die Mitglieder der Vereine, die im VDST organisiert
sind und seine Einzelmitglieder eine umfassende Versicherung
abgeschlossen. Diese ist im Beitrag, den das Vereinsmitglied
an seinen Verein leistet, bzw. das Einzelmitglied an den Verband
leistet, enthalten.
Die
Versicherung gliedert sich in:
a)
Haftpflichtversicherung
b)
Unfallversicherung
c)
Rechtsschutzversicherung
d)
Auslandsreisekrankenversicherung mit Hotlineanbindung an die in
Bereitschaft stehenden Taucherärzte des VDST.
(
Zif. a bis c. bei HDI GERLING zu Zif. d bei der EUROPA Krankenvericherung)
Von
Bedeutung ist dabei jedoch im Vereinsbereich, dass der Versicherungsschutz
nur für aktive Vereinsmitglieder gilt, nicht jedoch für passive
Mitglieder, die zwar den Vereinszweck fördern, aber an Tauchsportveranstaltungen
des Vereins nicht teilnehmen. Sie sind dann auch beim privaten
Tauchen, z. B. im Urlaub, nicht versichert.
Umfang
der Versicherung und die Versicherungsbedingungen können unter
dem obigen link als word-File eingesehen werden. |